Mehr Demokratie e.V. Bremen/Niedersachsen

Mehr Demokratie e.V. -23. März 2015
324 Unterschriften fehlen – Einwohnerantrag in Hannover unzulässig
[05/15] Mehr Demokratie: Hürden zu hoch – Rat soll Kleingärten auf die Tagesordnung setzen
Von Dirk Schumacher

In der Landeshauptstadt Hannover ist jetzt der Einwohnerantrag „Sicherung der Kleingartenflächen in Hannover“ für unzulässig erklärt worden. Der Verwaltungsausschuss Hannover hat dies am 19. März beschlossen, weil statt der erforderlichen 8000 Unterschriften nur 7676 der eingereichten Unterschriften gültig waren. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. erklärt dazu: „8000 Unterschriften damit der Rat sich einmal mit einem Anliegen der Bürger beschäftigt? Das ist zuviel! Die Hürden für Einwohneranträge sollten deutlich gesenkt werden“. Weber verweist darauf, dass bei Bürgerbegehren für Großstädte eine deutliche Hürdensenkung geplant sei. Eine Senkung der Hürden bei Einwohneranträgen sei daher nur folgerichtig.

Weber fordert den Rat der Stadt Hannover auf, sich trotz des Scheiterns an der Unterschriftenhürde noch einmal mit dem Anliegen des Einwohnerantrages zu beschäftigen. „Auch wenn einige Unterschriften fehlen, sind 7676 Unterschriften kein Pappenstiel. Hinter dem Anliegen stehen viele Menschen, der Rat sollte die Kleingärten daher auf seine Tagesordnung setzen“. Sonst entstehe der Eindruck, man wische ein berechtigtes Anliegen mit einem Federstrich vom Tisch, so Weber weiter.

Im Dezember hatte die Bürgerinitiative, die hinter dem Einwohnerantrag steht, über 8000 Unterschriften eingereicht. Die Initiatoren des Einwohnerantrages wollten verhindern, dass im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Wohnentwicklungsplanes 2025“ bisherige Kleingartenflächen in Wohnflächen umgewidmet werden.

Mit einem Einwohnerantrag können Bewohnerinnen und Bewohner einer Kommune ein Anliegen auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen. Geregelt ist die in §31 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Damit ein Einwohnerantrag erfolgreich ist, muss vorher eine festgelegte Anzahl von Unterschriften zusammenkommen, in Hannover liegt diese Zahl bei 8.000 Unterschriften. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht je nach Einwohnerzahlen unterschiedliche Unterschriftenhürden vor.

Infos zu Einwohneranträgen in Niedersachsen:
http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/nds-einwohnerantrag.html
Quelle: Mehr Demokratie e.V. Landesverband Bremen/Niedersachsen – 23.03.2015Internet: http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/Artikel veröffentlicht: Montag, 23.03.2015Link: http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/7438.html?&no_cache=1&tx_ttnews[backPid]=6832&tx_ttnews[tt_news]=16028&cHash=2d8214b060140665cde2457e9105f842

Mehr Demokratie e.V. – 10. Dezember 2014

 

Einwohnerantrag in Hannover eingereicht – Bisher keine Bürgerbegehren in Hannover

In Hannover wurden am 10. Dezember über 8.000 Unterschriften für einen Einwohnerantrag zum Erhalt von Kleingärten eingereicht. Wir berichten darüber und erklären, warum es in Hannover noch nie ein Bürgerbegehren gegeben hat.

Von Dirk Schumacher

In Hannover wurden am Mittwoch vormittag über 8.000 Unterschriften für den Einwohnerantrag „Sicherung der Kleingartenflächen in Hannover“ eingereicht. Die Initiatoren des heute eingereichten Einwohnerantrages wollen verhindern, dass im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Wohnentwicklungsplanes 2025“ bisherige Kleingartenflächen in Wohnflächen umgewidmet werden. Hannover gilt als Stadt der Kleingärten, in der es etwa 21.000 Gärten gibt, die eine Fläche von 1.100 ha bedecken, das sind 5,4 % der Gesamtfläche. Ursprünglich sah der Plan vor rund 1000 Parzellen der insgesamt rund 20.000 Kleingärten aufzugeben und zu Bauland zu machen. Mittlerweile sol die Zahl reduziert worden sein, so die Initiatoren des Einwohnerantrages auf Ihrer Internetseite.

Mit einem Einwohnerantrag können Bewohnerinnen und Bewohner niedersächsischer Kommunen ein Anliegen auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen. Geregelt ist die in §31 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Damit ein Einwohnerantrag erfolgreich ist, muss vorher eine festgelegte Anzahl von Unterschriften zusammenkommen, in Hannover liegt diese Zahl bei 8.000 Unterschriften. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht je nach Einwohnerzahlen unterschiedliche Unterschriftenhürden vor. Beim Einwohnerantrag dürfen im Gegensatz zum Bürgerbegehren auch nicht wahlberechtigte Einwohner ab 14 Jahren unterschreiben. Anders als beim Bürgerbegehren folgt auf den Einwohnerantrag keine Abstimmung aller Bürger/innen. Es gibt eine Beratung im Rat und das war es dann.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es in Hannover seit der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden 1996 noch nie ein Bürgerbegehren gegeben hat. Wir finden das schade, denn in Hannover gibt es genug Themen, die für einen Bürgerentscheid geeignet sind. Das zeigt auch dieser Einwohnerantrag.

Wir fordern vor diesem Hintergrund eine baldige und weitgehende Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

Ursachen für die 18 Jahre andauernde Flaute bei Bürgerbegehren in Hannover liegen in der hohen Unterschriftenhürde, aber auch im umfangreichen Themenausschlusskatalog. Für ein Bürgerbegehren müssen in Hannover derzeit ca. 39.000 Unterschriften gesammelt werden. Nach unseren Vorstellungen sollten die Hürden für ein Bürgerbegehren in Städten von der Größe Hannovers auf 3 Prozent gesenkt werden, die Hürde für Hannover läge dann bei ca. 12.000 Unterschriften. Bürgerbegehren in Städten wie Hannover hätten dann keine abschreckende Wirkung mehr. Mitverantwortlich für die ausbleibenden Bürgerbegehren sind auch der bisher geltende Themenausschlusskatalog, der verhindert, dass zu Planungsfragen Bürgerbegehren stattfinden. Wenn die Bürgerentscheids-Regelung in Niedersachsen so bleibt wie sie jetzt ist, wird es zu vielen für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Fragen nie zu einem Bürgerentscheid kommen

Unsere Mahnung an den Landtag: Eine wirksame Reform beschließen!

Quelle: Mehr Demokratie e.V. Landesverband Bremen/Niedersachsen – 10.12.2014

Internet: http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/

Artikel veröffentlicht: Mittwoch, 10.12.2014

Link: http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/hbnds_nachrichten.html?&no_cache=1&tx_ttnews[backPid]=6832&tx_ttnews[tt_news]=15839&cHash=0ef6fdbbc238eefdcdbfb2d90ed955af

Mehr Demokratie e.V.  – 26.03.2014

Niedersachsen: 8.000 Unterschriften für den Erhalt von Hannovers Kleingärten

In der Landeshauptstadt Hannover wurde jetzt die Unterschriftensammlung für einen Einwohnerantrag gestartet. Ziel ist der Erhalt von Kleingartensiedlungen im Stadtgebiet von Hannover. Im Zuge des Wohnbaukonzeptes 2025 ist offenbar geplant, in größerem Stil Kleingartenflächen in Wohngebiete umzuwidmen.

Von Dirk Schumacher

Dagegen richtet sich der jetzt gestartete Einwohnerantrag, der u.a. vom NABU und vom BUND unterstützt wird. Damit der Rat der Stadt Hannover sich mit dem Einwohnerantrag beschäftigt und die Initiatoren anhört, müssen 8.000 Unterschriften zusammenkommen. Konkret fordert der Einwohnerantrag, bestehende, im Flächennutzungsplan als Kleingartengebiete ausgewiesene Flächen, die im Wohnbaukonzept als Fläche für Wohnbebauuung vorgesehen sind, erhalten bleiben. Argumentiert wird von seiten der Initiatoren mit ökologischen Gründen: Kleingärten tragen zur Klimaverbesserung bei, tragen zu Arten- und Bodenschutz und der Landschaftsvielfalt bei, die die Lebensqualität der Menschen verbessere. Auf der anderen Seite steht vermutlich der gestiegene und auch in Zukunft steigende Bedarf nach Wohnungen, der offenbar durch Umwidmung vorhandener Flächen gestillt werden soll.

Einwohneranträge funktionieren so ähnlich wie ein Bürgerbegehren, allerdings folgt auf den Einwohnerantrag, anders als beim Bürgerbegehren, keine Abstimmung wie beim Bürgerentscheid. Mit einem Einwohnerantrag kann der Rat einer Kommune gezwungen werden, einen Antrag der Einwohner auf seine Tagesordnung zu setzen und darüber zu beraten. Anders als bei Bürgerbegehren gilt für Einwohneranträge kein Themenausschluss, es können also auch zu Planungsfragen Unterschriften gesammelt werden.

Nach Vorstellungen von Mehr Demokratie sollten zu solchen Fragen auch Bürgerentscheide stattfinden können, da es sich hier um grundlegende Fragestellungen der Stadtentwicklung handelt, die alle Menschen einer Kommune betreffen. Durch den weitgehenden Themenausschluss zu Planungsfragen sind Bürgerbegehren zu solchen Fragen in Niedersachsen zur Zeit leider nicht möglich. Darüber hinaus sind Bürgerbegehren in Städten wie Hannover äußerst aufwendig, weil die Unterschriftenhürde enorm hoch ist (bei 393.171 Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl 2011 läge das Unterschriftenquorum für ein Bürgerbegehren zur Zeit bei 39.317 Unterschriften). Das Resultat: In Hannover hat es noch nie ein Bürgerbegehren und noch nie einen Bürgerentscheid gegeben. Möglich wäre eine Bürgerbefragung, die aber nur auf Initiative des Rates stattfinden kann. Mehr Demokratie setzt sich für eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ein, damit zu solchen Themen in Zukunft Bürgerentscheide stattfinden können.

Quelle: Mehr Demokratie e.V. Landesverband Bremen/Niedersachsen – 26.03.2014

Internet: http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/

Artikel veröffentlicht: Mittwoch, 26.03.2014

Link: http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/nds-ea-hannover-2014.html